Unsere Leistungen Steuerberatung

Steuerberatung in München: Dr. Volker Börstinghaus

Für unsere privaten und gewerblichen Mandanten werden wir tätig:

  • auf dem Gebiet der Ertragssteuern: Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
  • im Bereich der Umsatzsteuer
  • im Rahmen der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

Steuererklärungen für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, Vermieter, Kapitalanleger usw.)
  • Unternehmen (Einzelfirmen sowie kleine bis mittlere Kapital- und Personengesellschaften)
  • Freiberufler (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte usw.)
  • Steuer - Ausländer mit inländischen Einkünften
  • Erben und Beschenkte
  • Körperschaften und Vereine

Erben, Schenken und Nachfolgeregelungen

Nutzen Sie hier die vielfältigen steuerlichen Gestaltungsspielräume. Durch frühzeitiges Handeln können speziell in diesem Bereich hohe finanzielle Belastungen vermieden werden.

Immobilien

  • Neutrale Kurzbewertung/Gutachten über den Wert der Immobilie
  • Steuersparmöglichkeiten bei Vermietung / Verpachtung
  • Unabhängige Prüfung der persönlichen Situation / Finanzierbarkeit des Vorhabens
  • Steueroptimierte Erhaltungs- / Renovierungsmaßnahmen
  • Erben bzw. Vererben einer Immobilie

Internationales Steuerrecht

Auch bei schwierigen internationalen und grenzüberschreitenden Steuerproblemen sind wir Ihr Ansprechpartner und können aufgrund unserer Ausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet schnell und kompetent agieren.

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Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Prüfung der Bescheide und sonstiger Verwaltungsakte; Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzgerichten und im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Beratung, Bewertung und individuelle steuerliche Gestaltung

  • Investitionszulage, Arbeitnehmersparzulage, Eigenheimzulage etc.
  • Neutrale Beratung über private und betriebliche Altersvorsorge
  • Immobilienberatung und Immobilienbewertung (s. auch oben)
  • Abfindungen (steuerliche Behandlung)
  • Gestaltung der Nachfolgeregelungen (vorweggenommene Erbfolge, Erbschaft, unternehmerische Nachfolge etc.)
  • Optimierung der Steuerbelastung durch individuelle Modelle

Übrigens dürfen die Kosten der Steuerberatung in der Steuererklärung mindernd angesetzt werden. Dadurch fließt ein Großteil des Steuerberaterhonorars wieder an Sie zurück.